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In Deutschland tritt ab Juni 2025 eine wegweisende Regelung in Kraft: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen ihre Websites so gestalten, dass sie für alle zugänglich sind – unabhängig von eventuellen Einschränkungen. Diese gesetzlichen Vorgaben basieren auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Die deutsche Gesetzgebung ist dabei Teil einer größeren europäischen Initiative: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um. Diese EU-weite Regelung schafft erstmals einheitliche Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit im gesamten europäischen Wirtschaftsraum.
Für Unternehmen, die international tätig sind, bedeutet dies: Die Umsetzung der deutschen Vorgaben ermöglicht gleichzeitig die Compliance mit den EU-Anforderungen. Dies ist besonders relevant für E-Commerce-Anbieter und Dienstleister, die ihre Dienstleistungen in mehreren EU-Ländern anbieten.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit soll allen Menschen, einschließlich jenen mit Behinderungen, den Zugang zu Websites und digitalen Inhalten ermöglichen. Dazu gehören Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Seh- oder motorischen Beeinträchtigungen, die besondere Anpassungen benötigen, um Inhalte problemlos nutzen zu können.
Daher wird es für viele Unternehmen und Institutionen verpflichtend, Barrieren abzubauen und allen Nutzern den gleichen Zugang zu bieten.
Eine barrierefreie Website sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Inhalten haben, sondern verbessert das Benutzererlebnis insgesamt. Einfache Anpassungen wie klare Navigation, gut lesbare Schriftarten oder angemessene Farbkontraste kommen allen Nutzern zugute.
Gesetzliche Anforderungen und Umsetzung
Websites, die den Richtlinien der BITV 2.0 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) folgen, bieten nicht nur eine optimierte Nutzererfahrung, sondern funktionieren auch auf mobilen Geräten reibungslos.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert Unternehmen auf, bis Juni 2025 sicherzustellen, dass ihre Websites barrierefrei sind. Die Regelung betrifft sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen bereitstellen.
Sie zielt darauf ab, dass jeder, unabhängig von Einschränkungen, in der Lage ist, digitale Inhalte effektiv zu nutzen. Diese Anforderung beruht auf vier grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Diese Prinzipien stellen sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine Website problemlos nutzen können.
Unternehmen, die bis zum Stichtag die Vorgaben nicht umsetzen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Besonders private Unternehmen, die ihre Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern verlieren durch eine unzureichend zugängliche Website auch potenzielle Kunden.
Praktische Lösungen für Unternehmen
Für kleinere Unternehmen, die möglicherweise über begrenzte Ressourcen verfügen, kann die Umsetzung der Barrierefreiheit wie eine große Herausforderung erscheinen. Doch es gibt viele kostengünstige Lösungen, die den Prozess erheblich erleichtern können.
So ist das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder oder ein ausreichender Farbkontrast meist leicht umsetzbar und verbessert die Zugänglichkeit für viele Nutzer erheblich. Auch die Möglichkeit, Websites ausschließlich mit der Tastatur zu navigieren, ist eine wichtige Funktion, die Menschen mit motorischen Einschränkungen unterstützt.
Auch die Bedeutung von assistiven Technologien darf nicht unterschätzt werden. Menschen mit Behinderungen verwenden oft Hilfsmittel wie Screenreader, die den Inhalt einer Website vorlesen, oder navigieren mithilfe der Tastatur durch Websites.
Eine barrierefreie Gestaltung der Website, die solche Technologien berücksichtigt, ermöglicht diesen Nutzern denselben Zugang wie allen anderen.
Geschäftliche Vorteile
Die barrierefreie Gestaltung einer Website bringt auch klare geschäftliche Vorteile. Websites, die den WCAG 2.1 entsprechen, schneiden in der Suchmaschinenoptimierung (SEO) in der Regel besser ab, was die Sichtbarkeit der Website in den Suchergebnissen erhöht.
Eine größere Reichweite und ein positives Nutzererlebnis können dazu beitragen, dass Unternehmen mehr potenzielle Kunden erreichen und ihr Image stärken. Frühzeitige Investitionen in Barrierefreiheit verschaffen Unternehmen somit einen Wettbewerbsvorteil und stärken ihre Kundenbeziehungen nachhaltig.
Professionelle Unterstützung
Um diese wichtigen Anforderungen professionell und effizient umzusetzen, brauchen viele Unternehmen einen erfahrenen Partner an ihrer Seite. Enmedia steht Ihnen als Experte für digitale Barrierefreiheit zur Seite.
Mit über zehn Jahren Erfahrung in der Entwicklung barrierefreier Websites bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungspaket: Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer bestehenden Website und erstellen einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Unsere Experten übernehmen dann die technische Umsetzung – von der Optimierung des Quelltexts über die Implementierung von ARIA-Landmarks bis hin zur Einrichtung barrierefreier Formulare und Navigationselemente.
Unser Ziel ist es, Ihre Website nicht nur bis Juni 2025 fit für die gesetzlichen Vorgaben der BITV 2.0 und WCAG 2.1 zu machen, sondern sie auch langfristig barrierefrei zu halten. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung und stehen Ihnen auch danach als verlässlicher Partner zur Seite.
Falls Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig das Nutzererlebnis für alle Ihre Besucher optimieren können.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website so zu gestalten, dass sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch für jeden nutzbar ist.