Gestalten Sie Ihre Website bis 2025 barrierefrei: Ein Leitfaden zu den EU-Vorgaben und dem BFSG

Vereinfachtes Webseitendesign mit verschiedenen barrierefreien Hilfsmitteln

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Die Zeit wird knapp. Bis Juni 2025 müssen Unternehmen in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind. Das ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, (BFSG), und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), geregelt wird.

Diese Vorschriften definieren klare Anforderungen, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, ohne Ausnahme. Egal, ob Sie einen Onlineshop betreiben, Dienstleistungen anbieten oder eine Unternehmenswebsite pflegen – jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Ihre Website auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten.

Barrierefreiheit: Warum jetzt handeln?

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen, die auf Screenreader angewiesen sind, oder Nutzer, die nur mit der Tastatur navigieren können. Auch Menschen mit Lernbehinderungen profitieren von gut strukturierten und klar verständlichen Inhalten.

In Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine wesentliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Es verlangt, dass nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ihre Websites entsprechend anpassen. Die BITV 2.0 ergänzt diese Regelungen mit detaillierten technischen Anforderungen.

Dies betrifft nicht nur eine kleine Randgruppe. Fast 101 Millionen Menschen in Europa leben mit einer Behinderung. Diese Nutzergruppe stellt einen bedeutenden Teil des Marktes dar. Es geht hier also nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch darum, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird.

Warum Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen unverzichtbar ist

Neben den gesetzlichen Anforderungen bietet eine barrierefreie Website viele weitere Vorteile:

  1. Sie erreichen damit potenzielle Kunden, die möglicherweise sonst keinen Zugang zu Ihren Dienstleistungen hätten.
  2. Barrierefreie Websites schneiden in Suchmaschinen oft besser ab, da sie unter anderem Alt-Texte verwenden, klare Überschriftenstrukturen aufweisen und benutzerfreundlich navigierbar sind.
  3. Diese Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern auch die mobile Nutzererfahrung. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen mobil im Internet surfen, ist dies ein entscheidender Vorteil.
  4. Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, demonstrieren, dass Vielfalt und Inklusion wichtige Werte für sie sind. Dies stärkt das Vertrauen und die Loyalität der Kundschaft.
  5. Gleichzeitig minimieren Sie rechtliche Risiken, denn die Einhaltung der Vorgaben des BFSG und der BITV 2.0 schützt vor Bußgeldern, rechtlichen Konsequenzen und möglichen Imageschäden, die durch mangelnde Barrierefreiheit entstehen könnten.

Was Sie bis 2025 beachten müssen

Das BFSG und die BITV 2.0 legen klare Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.

Dazu gehören nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch Onlineshops, Dienstleistungsanbieter und Unternehmen, die in der EU digitale Dienstleistungen anbieten.

Eine Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften kann zu erheblichen finanziellen Strafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen führen. Ein schlechter Ruf aufgrund mangelnder Barrierefreiheit kann zudem erhebliche geschäftliche Einbußen mit sich bringen.

Ihre nächsten Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Um die Barrierefreiheit Ihrer Website umzusetzen, sollten Sie sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), orientieren. Diese Richtlinien basieren auf vier Prinzipien.

  1. Zunächst ist die Wahrnehmbarkeit wichtig: Alle Nutzer sollten Ihre Inhalte wahrnehmen können, unabhängig von sensorischen Einschränkungen.
  2. Das zweite Prinzip ist die Bedienbarkeit, was bedeutet, dass die Website sowohl mit Maus und Tastatur als auch mit assistiven Technologien gesteuert werden kann.
  3. Drittens sollten die Inhalte für alle Nutzer verständlich sein, unabhängig von deren kognitiven Fähigkeiten.
  4. Schließlich geht es um Robustheit, das heißt, die Website muss auf verschiedenen Geräten und mit verschiedenen assistiven Technologien zuverlässig funktionieren.

Sofort umsetzbare Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit

Wenn Sie sich fragen, wie Sie konkret anfangen können, hier ein paar praktische Tipps:

  • Sie sollten dafür sorgen, dass alle Bilder auf Ihrer Website Alt-Texte haben, die von Screenreadern erfasst werden können.
  • Auch der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund sollte so optimiert sein, dass die Lesbarkeit für alle Nutzer gegeben ist.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Website vollständig per Tastatur bedienbar ist, damit auch Nutzer ohne Maus navigieren können.
  • Eine klare Strukturierung der Überschriften, etwa mit H1-, H2- und H3-Elementen, sorgt für bessere Übersichtlichkeit und unterstützt die Suchmaschinenoptimierung.
  • Und nicht zuletzt sollten alle Videos auf Ihrer Website mit Untertiteln versehen werden, um sie für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich zu machen.

Der wirtschaftliche Mehrwert barrierefreier Websites

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Mit einer barrierefreien Website können Sie neue Zielgruppen erschließen, Ihre Platzierung in den Suchmaschinen verbessern und die Benutzerfreundlichkeit insgesamt steigern.

Außerdem zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und stärken damit das Vertrauen in Ihre Marke.

Professionelle Unterstützung: Wir machen Ihre Website barrierefrei

Die Umsetzung aller Anforderungen des BFSG und der BITV 2.0 kann komplex erscheinen, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Unser Team bei Enmedia hat umfassende Erfahrung im Bereich barrierefreies Webdesign und sorgt dafür, dass Ihre Website nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch ästhetisch ansprechend und voll funktionsfähig bleibt.

Wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen möchten, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Gemeinsam finden wir die beste Lösung, die nicht nur alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch Ihre digitale Präsenz stärkt.